Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung nicht.

 

In meiner Praxis wende ich die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) an. Sofern Sie über eine private Krankenversicherung, eine private Kranken-Zusatzversicherung verfügen oder beihilfeberechtigt sind, können Sie die Kosten für Heilpraktikerleistungen gemäß ihrem individuellen Tarif entsprechend, erstattet bekommen.

 

Einzelheiten hierzu können Sie dem Tarifblatt ihres Versicherungsvertrages entnehmen. Die Gebührenordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:

 

http://www.udh-bundesverband.de/content/heilpraktiker_als_beruf/fachinformationen/gebueh/index_ger.html



Hinweis zum

 

Erstgespräch - Behandlungsablauf:

Für Ihren ersten Termin sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen (ca. 1,5 Stunden). Gemeinsam werden wir nach erfolgter Diagnosestellung das weitere Vorgehen besprechen. Sie als Patient gestalten den Behandlungsrahmen mit, Ihre Wünsche und Ziele spielen dabei eine bedeutende Rolle und finden bei den weiteren Behandlungsmaßnahmen Ihre Berücksichtigung.

 

Nach Festlegung des Behandlungsziels, informiere ich Sie vor Beginn der Bahandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

Mein Anliegen ist es, dass wir (Sie als Patient und ich als Ihr Heilpraktiker) den gemeinsam erarbeiteten Behandlungsplan gemeinsam gehen. Sollten während der Behandlung Fragen auftauchen, neue Symptome auftreten, dann bitte ich Sie, mich zu kontaktieren, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.